Beratung beim Import von Maschinen aus dem außereuropäischen Ausland
Maschinen, die aus dem außereuropäischen Ausland im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den Verkehr gebracht werden, müssen die CE Kennzeichnung tragen und mit einer Einbau- oder Konformitätserklärung ausgestattet sein.
Die Verantwortung für die Konformität ist dabei nicht grundlegend festgelegt. Sie kann beim Hersteller sein, ebenso aber auch beim Importeur oder Endkunden der die Maschine gekauft hat. Frage ist wer der Inverkehrbringer ist bzw. wie der jeweilige Kaufvertrag zwischen der jeweiligen Partner aussieht. Hier kann ich Sie unterstützen von Anfang an den richtigen Weg zu gehen.
Grundlage ist aber auch hier wieder die Risikoanalyse. Leider sind doch eine Reihe von Maschinen auf dem Markt wo die Durchführung einer solchen Analyse angezweifelt werden muß.